MCN GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 10.04.2010)
Allgemeine Regelungen
1.1 Ausschließliche Geltung. Es gelten ausschließlich unsere Vertragsbedingungen in der jeweils gültigen Form.
1.2 Keine Übertragbarkeit. Ohne unsere Zustimmung kann ein Vertrag nicht auf Dritte übertragen werden.
1.3 Für minderjährige Mitglieder zeichnet der Erziehungsberechtigte, der zugleich bestätigt, gesetzlich zur Vertretung befugt zu sein.
1.4 Preise. Wir können unsere Preisliste in einem Umfang bis max. 5% des bisherigen Betrags ändern.
1.5 Zahlungsverzug. Kommt ein Kunde mit mindestens zwei vereinbarten Zahlungen ganz oder teilweise mehr als 10 Tage in Verzug, wird der noch offene Betrag für die Gesamtdauer des Vertrages sofort fällig. Bei Zahlungsverzug gelten 5% Jahreszinsen über dem Basissatz als vereinbart. Ab den zweiten Mahnschreiben dürfen wir Mahnkosten in Höhe von mindestens €5,00 geltend machen, sofern das Mitglied nicht nachweist, das uns geringere Kosten entstanden sind. Weitergehende Ersatzsprüche bleiben unberührt.
1.6 Aufrechnungseinschränkung. Das Mitglied kann gegen uns nur mit Forderung aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
1.7 Leistungseinschränkung/ Renovierung. Wird es aus Gründen die wir nicht vertreten haben (höhere Gewalt), unmöglich Leistung zu erbringen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz. Wir können anfallender Renovierungsarbeiten oder anderen betriebsbedingten Gründen (z. B Instandsetzung) nach mindestens 4-wöchiger vorheriger Ankündigung die Anlage ganz oder teilweise schließen. Sofern wir keine Ersatztrainingsmöglichkeiten anbieten, entfällt die Zahlungspflicht für den Zeitraum des Nutzungsausfalles. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nicht.
1.8 Haftungsumfang. Bei eingetretenen Unfällen und deren Folgen sowie Sachschaden ist primär die Unfall- und Haftungsversicherung in Anspruch zu nehmen. Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden. Im Übrigen ist unsere vorverträgliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt. Soweit kein Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Umkleideschränke nicht zur Aufbewahrung von Wertgegenständen während des Trainings geeignet sind.
1.9 Im Interesse der Sicherheit und Sauberkeit der Anlage ist das Mitbringen von zerbrechlichen oder nicht verschließbaren Getränken untersagt.
Besondere Regelungen für Fitnessverträge
2.1 Leistungsumfang. Mit Abschluss dieser Vereinbarung erhält der Teilnehmer die Möglichkeit, unsere Räume und Einrichtungen sowie unsere Sport- und Trainingsgeräte während der Öffnungszeiten beliebig oft und lange zu benutzen. Eine sportmedizinische Tauglichkeitsprüfung findet nicht statt. Hierfür ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Garantie zur Erreichung vorgegebener Ziele besteht nicht.
2.2 Dauer der Vertragsbindung. Die Vertragsbindung richtet sich grundsätzlich nach der Vereinbarung und verlängert sich stillschweigend um jeweils 1 Monat, wenn eine Vertragsseite nicht mindestens 4 Wochen vor Beendigung der Vertragsbindung, schriftlich gekündigt hat. Das Vertragsverhältnis kann bis zum 15. eines Monats, schriftlich bei MCN einlangend, zum Ende des Folgemonats gekündigt werden. Bei vorzeitiger Vertragskündigung fällt eine einmalige Stornierungsgebühr in der Höhe von €99,00 an.
2.3 Dauerhafte Verhinderung / Ruhezeiten in Ausnahmefällen wie z. B Dauererkrankung oder Schwangerschaft ist der Kunde berechtigt, den Vertrag für die Dauer der Verhinderung unentgeltlich auszusetze (Ruhezeit) mit ärztlicher Bestätigung.
2.4 Kurzzeitige Verhinderung. Ist der Kunde kurzfristig an der Nutzung des Trainings verhindert, bleibt er auch dann verpflichtet die volle Trainingsgebühr zu zahlen, wenn die Ursache in seiner Person liegt.
2.5 Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlungen vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschluss errechnete Indexzahl. Die Wertsicherungsanspannung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn.
Schlussbestimmungen
3.1 Schriftform. Gerichtsstand ist Salzburg, wenn der Kunde Unternehmer ist oder im Ausland seinen Gerichtsstand hat. Es gilt österreichisches Recht.
3.2 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Ergänzungen oder Änderungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die wirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.
3.3 Nachfolgeklausel. Dieser Vertrag bleibt auch gegenüber unseren Rechtsnachfolgern wirksam, sofern die Leistungspflichten gegenüber den Kunden nicht beeinträchtigt werden und der Kunde den Vertrag nicht 90 Tage nach Bekanntgabe des Inhaberwechsels, durch Aushang in unseren Geschäftsräumen, schriftlich kündigt.
3.4 1 Monat Zahlpause pro Jahr möglich bei einem Unkostenbeitrag von €7,00. Mindestens bis zum 15. Des Monats melden